Artikel 12
Wiedergabe der Unionsmarke in einem Wörterbuch
Wird durch die Darstellung einer Unionmarke in einem Wörterbuch oder Lexikon der Eindruck erweckt, als handele es sich um eine Gattungsbezeichnung, so ist der Inhaber der Unionsmarke berechtigt, von dem Verleger des Wörterbuchs oder Lexikon spätestens in einer Neuauflage eine korrekte Darstellung zu verlangen. Zumindest muss ein Hinweis beigefügt werden, dass es sich bei der Unionsmarke um eine eingetragene Marke handelt.
Verordnung
Zurück